Zoll : Biersteuer für Hobbybrauer

In Deutschland darf grundsätzlich jeder Bier brauen. Eine Anmeldung zum Hobbybrauen ist seit 2025 nicht mehr notwendig, solange man sein Bier selbst trinkt und die 500 Liter pro Kalenderjahr nicht überschreitet.

Aktualisiert am 27.01.2025

Steuerfreies Hobby Bier Brauen

Ab 2025 muss man keine Anmeldung als Hobbybrauer mehr durchführen, solange man sich an die vorgegebenen Richtlinien hält:

Meine explizite Nachfrage beim Hauptzollamt Schweinfurt zu der damalig jährlich durchzuführenden Hobbybrauer Anmeldung wurde für 2025 wie folgt beantwortet:
Sie müssen als Haus- und Hobbybrauer nunmehr keine Anzeige mehr abgeben. § 41 Abs. 2 Biersteuerverordnung ist entfallen.

Zur Frage bezüglich Weitergabe an andere Personen antwortete der Zoll:
Die steuerfreie Menge von 5,00 hl pro Kalenderjahr beschränkt sich nach wie vor auf Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird. Insoweit ist für die von Ihnen genannten Zwecke jeweils eine Steueranmeldung für Bier im Einzelfall als Hersteller ohne Erlaubnis nach § 5 Biersteuergesetz erforderlich.

Letztendlich muss jeder selber entscheiden ob/wann er eine Steuer bezahlen will/muss:) Bereits vorher als Hobby Brauer registriert zu sein, hat allerdings den Vorteil, dass man nach einem spontanen Ausschank auf einem Fest die Steueranmeldung für Bier im Einzelfall einfach im Anschluss einreichen könnte;-)

Bier Steuer für Hobby Brauer

Biersteuer wird für Hobby Brauer dann fällig wenn man die Menge von 500 Liter überschreitet oder eben sein Bier an andere Personen verkaufen möchte. In diesem Fall muss man sich beim Zoll Registrieren und eine Steueranmeldung für Bier im Einzelfall unverzüglich einsenden.

Früher habe ich das Formular 2075 "Steueranmeldung für Bier im Einzelfall" beim Zoll im Bereich "Service/Formulare und Merkblätter" heruntergeladen (oder einfach nach 2075 suchen) und dann ausgefüllt per Email eingeschickt.

Ab 2024 registrierte ich mich beim Zoll Portal und füllte das Formular online aus. Zufinden unter Dienstleistungen, Alkohol, Steuern auf Genaussmittel. Praktische Funktion dort ist der Export der Daten in eine XML Datei, so braucht man nicht jedesmal alles neu einzutippen.

Der Regelsteuersatz beträgt pro Hektoliter Bier 0,787 Euro je Grad Plato.
0,787 EUR x 12 °P = 9,44 EUR
Für 100 Liter normales Bier, wie bsw Helles oder Pils, müsste man 9,44 EUR Steuer zahlen.
Für stärkeres Bock Bier mit Stammwürze 16 °P wäre die Biersteuer somit 12,59 EUR.

Den errechneten Betrag überweist man dann sofort aufs Zollkonto mit Verwendungszeck:
Biersteuer Hobbybrauer
Hobbybrauer Name - Hobbybrauer Nummer

Vor Jahren hatte ich wegen der geringen Mengen/Beträge mal nach Vereinfachung gefragt:

Erfahrungsbericht

Also bei meinen Email Anfragen hat es meistens so 2 Wochen gedauert bis ich eine Antwort erhielt. Manche Angelegenheiten durfte der Zoll nur schriftlich per Post beantworten.

Wenn man schnell mal eine Kleinigkeit zu einem Formular nachfragen möchte, ruft man einfach dort an. Die Beamten waren immer freundlich und erklärten das einfach, sodass man es verstehen konnte.

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