Behörde : Zoll

In Deutschland darf grundsätzlich jeder Bier brauen. Allerdings muss man dies immer, egal ob Hobbybrauer oder gewerbliche Brauerei, dem zuständigen Hauptzollamt mitteilen.

Biersteuer

Ob man auf das gebraute Bier Steuern entrichten muss hängt von der erzeugten Menge und vom Verwendungszweck ab. Steuerfrei ist das Brauen wenn folgende Besonderheiten erfüllt sind:

Auch bei Herstellung zu Probezwecken bsw auf Dorffesten muss man Steuer bezahlen!

Zollamt

Das zuständige Hauptzollamt, bei mir war es Bayreuth/Schweinfurt, findet man auf folgender Zollseite: Zolldienststellen.

Erster Kontakt

Eine kurze Email mit der Adresse des Brauorts, der geschätzten Menge für das laufende Jahr und dem Beginn des ersten Maischens reicht zur Anmeldung aus.

Kurze Zeit später erhält man per Post die Anmeldebestätigung inklusive einer Unternehmensnummer und allen notwendigen Formularen für weitere Brauvorgänge.

Anmeldung für Hobbybrauer

Am Jahresanfang, bis spätestens zum 7. Januar, ist eine Neuanmeldung mit der geschätzten Menge, die man im kommenden Jahr brauen möchte, abzugeben.

Nach telefonischer Rücksprache ist hier die tatsächlich gebraute Gesamtmenge einzutragen. Darunter fällt sowohl selbstverbrauchtes Bier, als auch das Bier das man an andere abgeben möchte.

Anzeige zur Herstellung von Bier (Hobbybrauer)

Eine Benachrichtung für jeden einzelnen Brauvorgang entfällt ab 2014.

Steueranmeldung für Bier im Einzelfall

Wenn man einen Teil seines Suds versteuern will/muss, dann ist es notwendig dem Zoll umgehend eine Steueranmeldung zu senden und den errechneten Betrag sofort zu überweisen.
Bei mir war dies der Fall, weil ich einen Teil meines Suds ohne Probleme auch an Freunde und Bekannte weitergeben wollten.

Nach schriftlicher und telefonischer Absprache mit meiner Zollbehörde habe ich folgendes herausgefunden:

Mittlerweile melden ich meinen kompletten Sud zum Versteuern an.

Abrechnung für Hobbybrauer

Auch die Zusammenfassung aller Brauvorgänge für das abgelaufene Jahr ist seit 2014 nicht mehr notwendig.

Erfahrungsbericht

Kontakte per Email müssen anscheinend von der Zoll Behörde immer schriftlich beantwortet werden. Das dauert lange und ist natürlich in einem fachlichen Deutsch mit Bezug auf Gesetzes Paragraphen, was nicht so einfach zu verstehen ist.

Die Erfahrung zeigte, dass es am besten ist den Zoll einfach anzurufen und bei Unklarheiten die Beamten direkt zu fragen. Geht sehr schnell, Personen waren auch immer freundlich und erklärten das einfach, sodass man es verstehen konnte.

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