Behörde : Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung

Bei einem der ersten Events, an dem unser selbstgebrautes Bier öffentlich verkauft wurde, sind wir auch gleich bei der Behörde Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung angezeigt worden. Ein Konsument bemängelte zurecht, dass unser Etikett nicht den gesetzlichen Richtlinen für Fertigverpackungen von Lebensmitteln entsprach.

Landratsamt

Umgehend mussten wir dann auch bei der Behörde im Landratsamt Bayreuth antreten. Das Gespräch mit den Beamten verlief zwar sehr locker, es wurde aber auch ganz deutlich auf unsere fachlichen Fehler hingewiesen und mitgeteilt, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Herstellung von Lebensmitteln und Getränken auch zu erfüllen sind, wenn man nur ein Hobby betreibt.

Lebensmittelunternehmer

Sobald man eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmittel zusammenhängende Tätigkeit ausführt, ist man ein Lebensmittelunternehmer (Artikel 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002).

Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene müssen Lebensmittelunternehmer ihre Betriebe der zuständigen Behörde, also bei uns dem Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung, melden.

Auch wir Hobbybrauer müssen uns anmelden, selbst wenn wir unser Hobby nicht gewerblich sprich ohne Gewinnerzielungsabsicht ausführen!

Anmeldung

Das notwendige Formular zur Anmeldung als Lebensmittelunternehmer bekommt man direkt bei der Behörde. Neben den Kontaktdaten und der Anschrift der Betriebstätte (falls Brauerei separat), haben wir als Betriebsart Hersteller/Abpacker angekreuzt und beim Produktsortiment einfach Bier angegeben.

Etikett

Alle Fertigverpackungen, wie bsw Bierflaschen oder Bierfässer, benötigen ein korrektes Etikett mit Produktdaten und Adressangaben. Dieses informiert den Verbraucher über Inhalt des Getränks und zusätzlich können Behörden nachverfolgen wann und wo es produziert wurde und so bei Problemen weitere Proben vom Hersteller einholen.

Einen extra Bericht zur Aufmachung unserer neuen Etiketten werden wir in Kürze bringen.

Was wir in dem Gespräch mit den Beamten auch noch herausfinden konnten ist, dass man keine Etiketten benötigt, wenn man sein Bier direkt ausschänkt und praktisch nur die offenen Gläser an die Endkunden weitergibt.

Erfahrungsbericht

Letztendlich sind wir eigentlich froh darüber, dass wir angezeigt wurden. Wir wissen dadurch welche Behörde für diese Belange zuständig ist, welche Aufgaben von uns noch zu erfüllen sind und können bei Schwierigkeiten oder Unklarheiten auch einfach mal dort nachfragen.

Also am besten ihr wartet erst gar nicht bis zu einer Anzeige, sondern kontaktiert die Beamten des Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung bevor ihr euer selbstgebrautes Bier an die Konsumenten weitergebt.

Aber vergesst dann auch nicht euren Sud korrekt zu Versteuern, da dieser ja nicht mehr für den Hausgebrauch gedacht ist! Steueranmeldung für Bier im Einzelfall

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